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Gerechtigkeit für Eltern

Das deutsche Jugendamt geht gegen Eltern und Kindern ohne jeglichen Respekt vor!



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Sonntag, 07. Februar 2010

Presseerklärung zur Demo in Oldenburg

Von familielauke, 23:00




Presseeerklärung



Hiermit geben wir öffentlich bekannt, dass am 25.02.2010, um 12:00 Uhr - Versammlung - und um 13:00 Uhr - Auftaktkundgebung -, vor dem Jugendamt der Stadt Oldenurg (Oldb) in der Bergstr. 25, in Oldenburg u.a. eine Demo stattfindet. Weitere Information sind aus der beigefügten Anmeldung, s. u., a.a.O., zu entnehmen.


Hintergrund dieser Demo ist die willkürliche Inobhutnahme der sechs Kinder der Familie E. aus Oldenburg vom 25.02.2009, um 17:00 Uhr, darunter das jüngste mit 3 Monaten, welches von der KM noch gestillt worden ist, und das werden wir als Kapitalverbrechen gegenüber dem JA der Stadt OL bezeichnen. Die Gerichte konnten somit nicht mehr rechtzeitig angerufen werden. Ein absoluter Verfassungsbruch aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG mit §§ 123 Abs. 1, 80 Abs. 5 VwGO. Ein Protokoll über die Inobhutnahme liegt weder dem Amtsgericht - Familiengericht - noch dem Oberlandesgericht Oldenburg - Familiensenat -, den leiblichen Eltern und dem bevollmächtigten Rechtsanwalt Patrick Katenhusen aus Oldenburg vor. Auch auf meine schriftliche Aufforderung an das Jugendamt der Stadt Oldenburg - ich vertrete die Familie E. als Beistand nach $ 13 SGB X -, doch "ENDLICH" dass Protokoll über die Inobhutnahme allen Beteiligten zugänglich zu machen, wurde bis dato keine Folge geleistet. Die Inobhutnahme stellt nämlich ein Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X da. Es handelt sich hierbei um einen Doppelten Verwaltungsakt, nämlich:

a) die Inobhutnahme als solche und
b) die sofortige Vollziehung des Verwaltunsgaktes.

Ein ordnungsgemäßer Vollstreckungsauftrag durch das Verwaltungsgericht Oldenburg lag nicht vor.

Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung wurde den Eltern nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG mit §§ 123 Abs. 1 mit 80 Abs. 5 VwGO  n  i  c  h  t   erteilt.

Es darf in der Bundesrepublik Deutschland  n  i  c  h  t  angehen, dass Angestellte oder Beamte/Beamtinnen des Jugendamtes der Stadt Oldenburg besser dagestellt werden, wie ein Berufsrichter oder eine Berufsrichterin, vgl. auch Art. 92 , 97 GG mit Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG - Sondergericht oder Ausnahmegericht eines Jugendamtes: "NEIN DANKE"!!! - mit § 132 StGB.

Die Inobhutnahme nach §§ 42, 8a SGB VIII mit §§ 1666, 1666a BGB gehört nicht in den Händen eines Jugendamtes aus Art. 2, Art. 1 GG mit Art. 104 GG, sondern dann in den Händen eines Berufsrichters oder Berufsrichterin anvetraut. Somit würden wüllkürliche Verwaltungsakte durch die Jugendämter unterbunden werden.

Die Grundrechte, vgl. nur zum Beispiel BVerfG, in: BVerfGE 10, 51 - mwRsprN -  der Kinder der Familie E. aus Oldenburg aus Art. 6 Abs. 1 mit Abs. 2 Satz 1 mit Art. 2 Abs. 1 mit Art. 1 Abs. 1 GG, vgl. nur zum Beispiel BVerfG, in: BVerfGE 1, 97/104 - Verletzungsvorgang der Menschenwürde: Missachtung/Brandmarkung/Gehirnwäsche/Ächtung -  in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurden durch das JA der Stadt OL völlig missachtet.

Es besteht daher der dringenden Verdacht, dass entweder dass JA der Stadt Oldenburg am 25.02.2009, vor 17:00 Uhr und um 17:00 Uhr entweder die verfassungsmäßige Ordnung außer Kraft gesetz oder diese untergraben oder beseitigt
zu haben, vgl. auch §§ 81 Abs. 1 Nr. 2, 82 Abs. 2 Nr. 1, 92 Abs. 2 Nr. 2, 5 und 6 mit 92 Abs. 3 Nr. 3 StGB, vgl. auch hierzu die einschlägige Lit. von Schönke/Schröder, StGB 27. Auflage, Anm. jeweils zu §§ 81, 82, 92 StGB.

Damit wurde schwerwiegend in die Verfassungsgrundsätze nach Art. 79 Abs. , Art. 20 Abs. 3 und Art. 1 Abs. 3 GG unverhältnismäßig am 25.02.2009, um 17:00 Uhr, ggü. den leiblichen Kindern der Familie E. aus Oldenburg eingriffen. Unabhängig auch noch von der UN-KRK und der EMRK. Solche geheime Aktion wollen wir in Zukunft verhindern, nach dem Motto: "Stoppt die Allmacht der Jugendämter" und "Jugendämter an den Pranger"!

Hierzu sind alle Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland sowie Bürger oder Bürgerinnen aus dem Ausland herzlichst eingeladen, an der Demo friedlich teilzunehmen.

München, den 05. Febr. 2010



Joachim Hinz
- Veranstalter -

und


Barsinghausen, den 05.02.2010




Günther Hinz
- Leitender Veranstalter -




Neue Lage, nur noch 19 Tage bis zur Demo in Oldenburg

Am Montag, den 08.02.2010, trifft die vorgeschriebene Route von Hrn. Dirk Schäfer aus Oldenburg ein, die ich dann auch bekannt gegeben werden.

Anmeldeformular für Versammlungen i. S. d. Versammlungsgesetzes

Veranstalter:
Joachim Hinz
Kunreuthstr.
70/II li.,
D – 81249 Münc...hen
Telefon 089/122 84 138;
Telefax 089/122 84 138;
Telefon Mobile 01577/203 19 27
E-Mail: joachimhinz@hotmail.com oder
johinz1@t-online.de
___________________________________________________________________
Verantwortlicher Leiter:
Günther Hinz
Rehrbrinkstr.26

D – 30866 Barsinghausen
Telefon 05105/755 09 30
Telefax 05105/755 09 30
Telefon Mobile 0177/748 72 34
E – Mail: guentherhinz@hotmail.de
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Thema der Veranstaltung
Missachtung der UN-KRK
Missachtung des
Völkerrechts
Missachtung des
Grundgesetzes, insbesondere
Missachtung der
Verfassungsgrundsätze
aus Art. 79 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 und Art. 1 Abs. 3 GG
Jugendämter an den Pranger
Stoppt die Allmacht der Jugendämter
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Tag der Veranstaltung/Beginn und Dauer
Tag der Veranstaltung:
25.02.2010,
12:00 Uhr: Versammlung v. d.
Jugendamt der Stadt Oldenburg
Beginn: 13:00 Uhr
Zeit ca. 8 Stunden
___________________________________________________________________

Art der Veranstaltung/VoraussichtlichTeilnehmerzahl
Kundgebung

Voraussichtliche
Teilnehmerzahl
ca. 100 Personen – es ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Personen dazu kommen

10 Presse- und Medienvertreter
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Wegstrecke / Ort der Kundgebung
(Auftaktkundgebung/Zwischenkundgebung/Abschlusskundgebung)
Versammlung: 12:00 Uhr
Auftaktkundgebung um 13:00 Uhr
a) Stadt Oldenburg
- Jugendamt (ASD) -
Bergstrasse 25
D - 26105 Oldenburg (Oldb)
Erste Wegstrecke
von der Bergstraße 25
D - 26122 Oldenburg (Oldb)


1. Zwischenkundgebung
zum Oberlandesgericht Oldenburg
– 1. Familiensenat -
Richard-Wagner-Platz 1
D - 26135 Oldenburg (Oldb.)

Wegstrecke 378 m 00:00 Min.
b) Oberlandesgerichts Oldenburg

4. Zivilsenat und 1. Familiensenat -
Richard - Wagner - Platz 1
D - 26135 Oldenburg (Oldb)

Dritte Wegstrecke
von dem Richard-Wagner-Platz 1
D-26135 Oldenburg (Oldb)
zur Georgstr. 2 D - 26121 Oldenburg (Oldb)
Wegstrecke: 2,54 km 00:00

c) Abschlusskundgebung
zum Kath. Pfarramt St. Peter - Kath. Kirche -
Georgstr. 2, D - 26121 Oldenburg (Oldb)
Telefon 0441/27066
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Besonderheiten:
(z. B. Megaphon, Transparente, Lautsprecherfahrzeug, Flugblätter, besondere Aktionen)
Megaphon JA!
Transparente JA!
Flugblätter JA!
Lautsprecherfahrzeug NEIN!

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Ort, Datum - Unterschrift der des verantwortlichenLeiters




München, den
22. Januar 2010



Joachim Hinz


Barsinghausen,
den 22. Januar 2010



Günther Hinz

 

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